Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cinematic Forest GmbH
Version 1.0, Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Foto- und Videoproduktion, die von Cinematic Forest GmbH gegenüber ihren Kunden erbracht werden. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots, die Bestätigung eines Termins oder durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zustande. Mit der Annahme erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem schriftlich festgehaltenen Angebot. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden (z. B. zusätzliche Schnittfassungen, Farbkorrekturen, Tonanpassungen etc.) sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot enthalten sind.
Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Informationen, Zugang und ggf. Mitwirkende rechtzeitig bereitzustellen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive MwSt. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Kunde sämtliche mit der Leistungserbringung von Cinematic Forest GmbH zusammenhängenden Kosten wie z.B. Kosten für gebuchte Modelle, zusätzliche Requisiten, Reisekosten, Hotel-/Übernachtungskosten etc. sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten, welche nicht im Honorar enthalten sind. Gefahrene Kilometer können nach den jeweiligen Ansätzen verrechnet werden. Bei Auftragsbestätigung werden 50 % der Gesamtsumme fällig, der Rest nach Lieferung. Rechnungen sind 14 Tage netto ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von 5 % p. a. verrechnet werden.
5. Annullation von Aufträgen
Durch die Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag als gebucht. Annulliert der Kunde einen vereinbarten Auftrag, werden unabhängig vom Annullationsgrund folgende Pauschalentschädigungen verrechnet:
50% des vereinbarten Honorars zzgl. auftragsbedingter Kosten, sofern die Annullation weniger als 7 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt;
80% des vereinbarten Honorars zzgl. auftragsbedingter Kosten, sofern die Annullation weniger als 3 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt;
100% des vereinbarten Honorars zzgl. auftragsbedingter Kosten, sofern die Annullation weniger als einen Kalendertag vor Leistungserbringung erfolgt.
Verschiebungen eines vereinbarten Termins durch den Kunden gelten als Annullation, sofern kein gleichwertiger Ersatztermin innerhalb von 30 Kalendertagen vereinbart werden kann. Unabhängig vom Annullationszeitpunkt können nachweislich angefallene Vorbereitungskosten (z. B. Location-Scouting und Konzeptionelle Leistungen) separat in Rechnung gestellt werden. Bei wetterbedingten Einschränkungen wird in gegenseitiger Absprache ein Ersatztermin gesucht. Bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Personal) werden in Rechnung gestellt.
6. Verhinderung der Cinematic Forest GmbH
Ist es Cinematic Forest GmbH aufgrund höherer Gewalt oder anderer schwerwiegende Gründe (z.B. Unfall, Krankheit oder Todesfall in der Familie) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, so verzichtet die Cinematic Forest GmbH auf die Geltendmachung der vereinbarten Kosten. Darüber hinaus kann die Cinematic Forest GmbH nicht rechtlich belangt werden; jede Haftung von Cinematic Forest GmbH für Mehrkosten oder Schadenersatz ist wegbedungen. Auf Wunsch des Kunden kann ein Ersatztermin zur Erbringung der Leistung vereinbart werden. Ist dies nicht möglich (z.B. bei Events), bemüht sich die Cinematic Forest GmbH auf Kundenwunsch, einen Ersatzfoto- bzw. -Videografen zu engagieren (ohne Gewähr). Der externe Ersatzfoto- bzw. Videograf arbeitet auf eigene Rechnung zu seinen eigenen Konditionen.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche durch die Cinematic Forest GmbH erstellten Werke, insbesondere Fotos und Videos, unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG) und bleiben, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, geistiges Eigentum der Cinematic Forest GmbH. Mit der Lieferung der Werke werden dem Auftraggeber lediglich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte übertragen. Sofern nicht anders vereinbart umfassen die eingeräumten Nutzungsrechte die einfache Nutzung im Internet (z. B. Website, Social Media), in Präsentationen und bei firmeninternen Veranstaltungen. Die Nutzungsrechte sind zeitlich auf 2 Jahre ab Ablieferung beschränkt. Auf Wunsch können zusätzliche Nutzungsrechte oder Buyouts (zeitlich, geografisch oder inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) gegen eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
Jegliche weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwendung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Cinematic Forest GmbH. Davon ausgeschlossen sind die Rechte für die Verwendung von Musik, Archivmaterial, Drittwerken und Leistungen von Darstellern, Sprechern etc. Jene Rechte sind gesondert zu regeln und abzugelten. Die Höhe der Entschädigungen ist abhängig von Einsatzart, Einsatzgebiet, Einsatzdauer und jeweiligen Media-Einschaltbudgets. Der Kunde hat die Cinematic Forest GmbH diesbezüglich umfassend zu informieren, insbesondere über Änderungen sowie Zusatznutzungen. Die Cinematic Forest GmbH räumt dem Kunden während zwei Jahren das Recht ein, beliebig viele Kopien, Änderungen und Ergänzungen des Werkes bei der Firma zu bestellen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde die Verlängerung der Datenspeicherung gegen Entgelt verlangen. Macht der Kunde dieses Recht nicht geltend, steht es der Firma frei, die Daten zu vernichten. Die Cinematic Forest GmbH ist nicht verpflichtet, Rohdaten oder unbearbeitete Materialien dauerhaft aufzubewahren, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Die Archivierung erfolgt ohne Gewähr. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (z. B. ungeschnittenes Videomaterial oder unbearbeitete Fotos) besteht nur bei schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung
8. Nutzungsrecht durch die Cinematic Forest GmbH
Die Cinematic Forest GmbH behält sich das Recht vor, die im Rahmen eines Auftrags erstellten Fotos und Videos für eigene Zwecke zu verwenden. Dazu gehören insbesondere die Nutzung zu Eigenwerbung auf Websites, in sozialen Medien, in Präsentationen, in Portfolios, an Wettbewerben sowie in Drucksachen oder Veröffentlichungen jeglicher Art. Sofern der Auftraggeber dem ausdrücklich widersprechen möchte (z. B. bei sensiblen Inhalten oder Vertraulichkeit), ist dies vor Beginn des Projekts schriftlich mitzuteilen. In solchen Fällen kann eine separate Vereinbarung getroffen werden.
Die Cinematic Forest GmbH ist berechtigt, während der Produktion entstandenes Begleitmaterial, insbesondere sogenannte Behind-the-Scenes-Fotos und -Videos, für eigene Zwecke zu verwenden. Dies umfasst unter anderem die Nutzung zu Werbezwecken auf Websites, in sozialen Medien, in Präsentationen, in Portfolios oder anderen Kommunikationskanälen. Dabei wird auf einen professionellen und respektvollen Umgang mit dem gezeigten Material geachtet. Sollte der Auftraggeber oder abgebildete Personen Einwände gegen eine Veröffentlichung bestimmter Inhalte haben, ist dies der Cinematic Forest GmbH vorab oder spätestens unmittelbar nach der Produktion schriftlich mitzuteilen. Ein späterer Widerruf der Einwilligung zur Eigenwerbung ist nur gegen Kostenübernahme (z. B. für Entfernung aus Printmaterialien oder Online-Plattformen) möglich.
9. Einwilligung abgebildeter Personen und Objekte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche im Rahmen der Produktion fotografierten oder gefilmten Personen über die geplante Aufnahme und Nutzung informiert wurden und ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen, Mitarbeitershootings, Werbeproduktionen oder Aufnahmen im öffentlichen Raum. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Ansprüche Dritter, die aus einer fehlenden Einwilligung resultieren.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor der Aufnahme die erforderliche Zustimmung von Eigentümern oder Verwaltungsstellen einzuholen, wenn Gebäude, Innenräume oder urheberrechtlich geschützte Objekte fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt insbesondere bei Aufnahmen auf Privatgrundstücken, in öffentlich nicht zugänglichen Bereichen oder bei architektonisch geschützten Bauten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die unrechtmäßige Verwendung solcher Aufnahmen ohne entsprechende Freigabe.
Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer entsprechende Mustervorlagen für Einwilligungserklärungen zur Verfügung.
10. Haftung
Die Cinematic Forest GmbH haftet nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für höhere Gewalt, Datenverlust oder technische Probleme ausserhalb des eigenen Einflussbereichs wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Cinematic Forest GmbH übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden gewünschten Inhalte (z. B. Markenverwendung, Persönlichkeitsrechte Dritter).
Die Haftung der Cinematic Forest GmbH ist in jedem Fall auf den Deckungsbereich ihrer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden umgehend zu melden.
Die Haftung für Hilfspersonen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Auftragsabwicklung genutzt. Weitere Informationen gemäss Datenschutzerklärung.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Cinematic Forest GmbH. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.